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   OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01   

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https://dejure.org/2001,5022
OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 WF 516/01 (https://dejure.org/2001,5022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitige Geltendmachung; Unterhaltsansprüche; Minderjähriges Kind; Privilegiert volljähriges Kind; Dieselbe Familie; Gerichtsstand

  • Judicialis

    BGB § 1603 II 2; ; BGB § 1612 a; ; ZPO § 642

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2 § 1612 a; ZPO § 642
    Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wangen - 1 F 143/01
  • OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1044
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01
    Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass ein Übergang der Ansprüche auf den Sozialträger nicht stattfinden kann, soweit der Unterhaltsanspruch auf der Grundlage eines fiktiven Einkommens zu ermitteln ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 843 ff.).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    4.) Im Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren kann dahingestellt bleiben, ob bei einer Klage nach Rückabtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen gemäß § 7 UVG Prozesskostenhilfe für die gesamte Klage bewilligt werden kann (so OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1044, 1045; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1510).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05

    Gerichtsstand für die Unterhaltsklage eines privilegierten volljährigen Kindes

    Der Senat folgt der vom Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechung des OLG Stuttgart (FamRZ 02, 1044) und des OLG Hamm (FamRZ 2003, 1126), wonach der Gerichtsstand des § 642 III ZPO analog in den Fällen gilt, in denen ein privilegiertes Kind i.S.d. § 1603 II 2 BGB gleichzeitig mit minderjährigen Kindern aus derselben Familie Unterhaltsansprüche geltend macht.
  • OLG Koblenz, 14.08.2003 - 7 WF 396/03

    Unterhaltsanspruch eines privilegiert volljährigen Kindes

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  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 8 WF 1/03

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines

    Der Senat geht nämlich mit dem OLG Stuttgart (FamRZ 2002, 1044) davon aus, dass § 642 Abs. 3 ZPO dann analog anwendbar ist, wenn ein privilegiertes volljähriges Kind gleichzeitig mit einem minderjährigen Kind aus der gleichen Familie Kindesunterhaltsansprüche geltend macht.
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